Einführung einer echten Digitalisierung bei den Bezirksverwaltungen in Bayern

Die Bezirksverwaltungen in Bayern werden konsequent schrittweise digitalisiert.

Dies bedeutet, dass insbesondere alle Vorgänge gegenüber den Betroffenen im Sozialhilfebereich im Sinne von SGB IX, SGB XII, also u.a. Hilfen zur Eingliederung, Hilfen im Alter, etwa Hilfe zur Pflege u.ä., digital durchzuführen, um zu spürbaren Erleichterungen bei Antragstellung, Nachfragen, Einreichungen von Unterlagen sowie weiteren Angaben zu führen seitens der Betroffenen, ihrer Angehörigen und Bevollmächtigten. Dies schließt auch die schrittweise Schaffung von Schnittstellen für die geschützte Datenübermittlung an andere Sozialträger, insbesondere Kranken- und Pflegekassen, mit ein, um den Betroffenen -wenn sie dies aktiv wünschen- zusätzlichen und damit unnötigen Aufwand zu ersparen.

Bei dieser Gelegenheit ist konsequent auf eine einfache verständliche und „entbürokratisierte“ also leichte Sprache auf Deutsch und Englisch zu achten.

Der Antrag wurde vom Vorstand der FDP München am 5. Januar 2023 beschlossen.