Bessere personelle Ausstattung an bayerischen Schulen für mehr Inklusion

Die FDP München fordert:

  1. Der Freistaat Bayern führt für die Regelschulen zu einer besseren Umsetzung einer inklusiven Beschulung (Art. 41 BayEUG) verstärkt die Möglichkeit ein, dass in Orientierung an den besonderen Bedarfen des Schülers/der Schülerin eine weitere pädagogische Kraft, in bestimmten Fällen sonderpädagogische Kraft, für bestimmte Unterrichtseinheiten während des Unterrichtes zur Verfügung steht ergänzend zur unterrichtenden Lehrkraft.

  2. Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter für Kinder mit besonderen Bedarfen werden beim Schulträger direkt - also dem Freistaat Bayern - personell und kostentechnisch angesiedelt, um zielgenauer und bedarfsgerechter ohne zeitlichen Verzug eingesetzt werden zu können. Die Abrechnung erfolgt über Bedarfsgutscheine an die Betroffenen gegenüber der Schule. So stehen auch die Schulen in einem Bedarfswettbewerb. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können vor und während ihres Einsatzes eine bedarfsgerechte Fortbildung erhalten.

Der Antrag wurde vom Vorstand der FDP München am 5. Januar 2023 beschlossen.