Parkplatzsuche abschaffen – individuelle Mobilität stärken

Freiheit bedeutet für uns Liberale im Bereich Mobilität, dass statt Vorschriften und Verboten den Bürgerinnen die Wahl ihres Verkehrsmittels ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechend überlassen wird. Mit dieser individuellen Entscheidung geht einher, dass die Verantwortung für die Auswirkungen auf Dritte übernommen wird. Wo ein Auto steht, kann bekanntlich kein anderes parken und hierfür muss ein Entgelt entrichtet werden. Man kann in diesem Zusammenhang auch vom Preis der Freiheit sprechen.

Ziel dieses Antrags ist es in München einerseits Nutzungsentgelte zu erheben, die dafür sorgen, dass Bürgerinnen schneller Parkplätze finden und andererseits Innovationen in der Mobilität, die den Platzverbrauch senken, durch wirtschaftliche Anreize gefördert werden. Anstatt Parkplätze alternativlos zu streichen oder Gebühren ohne Gegenleistung zu erhöhen, möchten wir eine Lösung für die Parkplatz-Problematik anbieten, die den Parkdruck und somit auch den Suchverkehr wirkungsvoll reduziert.

Konkret fordern wir faire Nutzungsentgelte, deren Durchsetzung und den Einsatz der erhobenen Entgelte für die Park-Infrastruktur:

Dynamisches Nutzungsentgelt
Parkgebühren müssen sich an Angebot an und Nachfrage nach Stellplätzen richten. Dazu sollen in München dynamische Parkgebühren eingeführt werden, die in einem festen Rhythmus, z.B. monatlich, angepasst werden, um Berechenbarkeit sicherzustellen. Darüber hinaus sollen Parkgebühren auch vermehrt an der Nachfrage (Parkdruck) orientiert zu verschiedenen Tageszeiten unterschiedlich hoch sein.

Differenzierendes Nutzungsentgelt
Parkgebühren müssen der in Anspruch genommenen Leistung entsprechen. Dazu ist neben der Dauer auch die Länge und Breite des abgestellten Fahrzeugs zu berücksichtigen. Dies soll zum Beispiel über drei verschiedene einzuführende „Fahrzeugklassen“ umgesetzt werden.

Preisgestaltung des Anwohnerparkens
Wir fordern eine Neuregelung für die Entgelte für Anwohnerparkausweise in Bayern. Den Kommunen muss ein breiterer Spielraum bei der Bepreisung des Anwohnerparkens eingeräumt werden, damit marktübliche Preise, je nach Parkdruck, durch die Kommunen erhoben werden können. Bayern ist
das einzige Bundesland, dass die Möglichkeit, eine eigene Regelung zu treffen, noch nicht nutzt.

Wettbewerbsverzerrung vermeiden
Um sicherzustellen, dass das Konzept funktioniert, müssen alle Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse gleich bepreist werden, egal ob es sich um ein gewerbliches Fahrzeug handelt oder nicht. Das kommt letztlich allen zugute, denen als Kunden die Gebühren für gewerbliches Parken über die Preise für Dienstleistungen weitergereicht werden. Auch Carsharing, bei dem dann die gleichen Parkgebühren wie bei anderen Anwohnern anfallen (heute parken Carsharing Fahrzeuge als gewerbliche PKW deutlich teurer als Privatfahrzeuge), wird dadurch wettbewerbsfähiger und attraktiver. Da Carsharing die Anzahl an PKW reduziert, trägt auch das zur Reduktion des Parkdrucks bei.

Digitalisierung der Parkraumüberwachung
Bislang erfolgt die Parkraumüberwachung zu Fuß oder aber durch die auch sonst bereits gut ausgelastete Polizei. Um die Effektivität und die Effizienz der Parkraumüberwachung zu erhöhen, fordern wir ihre Digitalisierung. Dazu soll die Stadt München schnellstmöglich ein Konzept erstellen und umsetzen. Es könnten z.B. Kontrollfahrzeuge eingeführt werden, welche Nummernschilder scannen und diese mit Einträgen in einer „White List“ abgleichen.

Zweckbindung des Entgeltaufkommens
Das Parkraum-Management hat die Aufgabe, Angebot und Nachfrage auszugleichen. Kann die Nachfrage durch das Angebot nicht gedeckt werden, sollen die Gebühren für den Ausbau des Angebots an Parkplätzen genutzt und dafür zweckgebunden werden. Auch die Nutzung für ein Mobilitäts-Budget zum sozialen Ausgleich sehen wir als Zweckbindung an.

Ausbau des Parkplatz-Angebots
Um das Angebot an Parkplätzen auszubauen und für Entlastung in Stadtbezirken mit sehr hohem Parkdruck zu sorgen, sollen gezielt Quartiersgaragen gebaut werden, damit PKW zentral abgestellt werden können und der Parkdruck auf den Straßen reduziert werden kann.
Sowohl bei bestehenden als auch bei neugeschaffenen Parkplätzen sollen Lademöglichkeiten für E-Autos berücksichtigt werden und dabei auch auf unkonventionelle Möglichkeiten wie Ladesäulen an Straßenlaternen gesetzt werden.

Bessere Auslastung vorhandener Stellplätze
Ein weiteres Instrument für den Ausbau des Angebots ist die bessere Nutzung bereits vorhandener Stellplätze. Wir fordern die Einführung eines zentralen Portals in München, in dem private Parkplätze zur Miete angeboten werden können. Außerdem soll die Vermietung städtischer Stellplätze über dieses Portal abgewickelt werden. Ein solches Portal kann zu einer besseren Auslastung der vorhandenen nicht-öffentlichen Parkflächen beitragen und dadurch die Parkplatzsituation im öffentlichen Raum entspannen. Darüber hinaus kann es wertvolle Informationen als Grundlage von politischen Entscheidungen liefern.

Mobilitäts-Budget für soziale Inklusion
Die Nutzungsentgelte sollen zum Teil auch für ein Mobilitäts-Budget für Menschen mit geringem Einkommen eingesetzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Bürger mit geringem Einkommen weiter die Möglichkeit haben, in der Stadt mobil zu sein – und zwar mit dem jeweils für sie passenden Verkehrsmittel. Ein solches Budget, das für jegliche Form der Mobilität in der Stadt eingesetzt werden kann, fließt letztlich zurück in die Verkehrs-Infrastruktur. Wichtig ist dabei, dass ein solches Budget nicht ausschließlich aus den Nutzungsentgelten finanziert werden sollte, sondern auch aus Förderungen für andere Mobilitäts-Formen.

Anlieferverkehr für Einzelhandel in EInkaufsstraßen
In Einkaufsstraßen mit Einzelhandelsgeschäften sind nach dem Vorbild der Altstadt bestimmte Anlieferverkehrszonen vorzusehen.