Oh jetzt sind wir alle wieder überrascht! – Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bei Grundschulen

Im August 2026 startet der Rechtsanspruch für Grundschüler der ersten Klasse auf eine Ganztagsbetreuung. Dieser Jahrgang zieht den Rechtsanspruch bis 2029/30 dann in die vierte Klasse mit.

Aktuell hat die Landeshauptstadt München – aber auch viele andere Kommunen in Bayern – noch keine Konzepte wie dieser Rechtsanspruch tatsächlich gewährleistet werden soll. Es fehlt zum Teil auch noch an baulichen Grundlagen wie Aulen für dann notwendiges Mittagessen.

Gleichzeitig machen sich Sportvereine sorgen über ihre Kinder- und Jugendabteilungen, ob noch Vereinssport betrieben wird, wenn die Kinder schon im Grundschulalter länger in der Schule bleiben – und dort dann auch sportlicher Aktivität nachkommen können.

Wir fordern daher dringend ein Konzept der Landeshauptstadt München durch das RBS für die Gewährleistung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung. Dieses Konzept soll auch die Möglichkeit von Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen vorsehen. Sportvereine könnten Betreuungsangebote mit ihren Übungsleitern schaffen, Schulen entlasten und gleichzeitig die Zukunft der Vereine sichern.