Plakatieren in München neu denken.

Die FDP München setzt sich für eine grundlegende Änderung der Plakatverordnung der Stadt München ein.

  1. Wahlplakate müssen in Zukunft nicht mehr den Boden berühren.
  2. Wahlplakate dürfen in Zukunft übereinander aufgehängt werden.
  3. Die Stadt München soll ausreichend Flächen ausweisen, auf denen sog. Wesselmänner (Erklärung Wassermänner siehe Link unten) in der Zeit des Wahlkampfes installiert werden dürfen.
  4. Die Stadt München soll eine das Stadtgebiet sinnvoll abdeckende Anzahl an fest installierten Werbeflächen (Beispiel Link unten) für Parteien ausweisen. Diese Werbeflächen sollen proportional zur Zusammensetzung des Stadtrates vergeben werden.
  5. Die Stadt München soll ausreichend Flächen (Beispiel sie Link unten) ausweisen, auf welchen die Bewerbung von Veranstaltungen in der Vorwahlkampfphase beworben werden können. Diese Veranstaltungen dürfen nur noch an den ausgewiesenen Flächen beworben werden.
  6. Dreieck-Ständer sollen generell untersagt werden, da sie ein erheblich größeres Sicherheitsrisiko darstellen als Vordermänner (Erklärung Vordermänner siehe Link unten.)
  7. Das Aufhängen von Plakaten an Park-/Halteverbotsschildern soll erlaubt werden.
  8. Die 10m-Abstandspflicht rund um Halte-/Ein-/Ausstiegsstellen des ÖPNV soll auf 5m halbiert werden.
  9. Die Entsorgung der Vordermänner stellt im Moment eine Herausforderung für die Parteien dar. Sie können nicht auf den städtischen Wertstoffhöfen entsorgt werden, da sie als gewerblicher Abfall gelten. Das hat zur Folge, dass sie zunächst gesammelt werden müssen und von einem privaten Dienstleister zur Entsorgung abgeholt werden müssen. Die Stadt München soll daher eine oder mehrere Abgabestellen für Vordermänner ausweisen. An diesen sind die Vordermänner gegen eine angemessene Gebühr zu entsorgen.
  10. Die Anzahl der maximal erlaubten Standorte für Wahlwerbung pro Stadtbezirk ist auf 25 zu begrenzen.