Bavarian Nature Fund

„Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut.“ So lautet Art. 141 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung. Gleichzeitig ist in Art. 141. Abs. 3 der Bayerischen Verfassung des Recht auf Genuss der Naturschönheiten verankert.

Die natürliche Lebensgrundlage wie auch die Bayerischen Naturschönheiten sind aber nachhaltig in Gefahr. Wasser wird auch Bayern zunehmend ein knapperes Gut.

In 13 anderen Bundesländern muss für die Wasserentnahme gezahlt werden. Nur in Bayern, Thüringen und Hessen nicht. Gleichzeitig wissen wir: Der Markt ist das effizienteste Instrument, um knappe oder knapper werdende Güter bestmöglich zu verteilen. Dafür braucht Wasser aber auch einen Preis.

Daher fordern wir ein Wasserentnahmeentgelt von 11ct im Freistaat Bayern einzuführen. Gleichzeitig soll das Geld aber nicht im allgemeinen Haushalt untergehen. Vielmehr sollen dadurch zweckgebunden Wasserschutz- und -sparprogramme – zur Erfüllung des Verfassungsauftrages – finanziert werden sowie auch die Bürgerinnen und Bürger direkt beteiligt werden. So ist auch ein sozialer Ausgleich mitgeschaffen. Bei der Wasserentnahmeentgelte muss es Minderungen, bspw. bei der Landwirtschaft und der Wasserkraft, sowie eine Härtefallregelung und Regelung für Naturkatastrophen geben.

Neben dem Wasserentnahmeentgelt fordern wir außerdem, dass Einnahmen aus den bayerischen Staatsforsten und dem Bergrecht, insbesondere den Abgraberecht von Kies, mit in einen „Bavarian Nature Fund“ fließen.

Bis 2025 wird durch den liberalen Finanzminister Christian Lindner die Möglichkeit von direkten Zahlungen an alle Bürgerinnen und Bürger mit Steuernummer ermöglicht. Daher schlagen wir einen „Bavarian Nature Fund“ vor, der einen Teil der Einnahmen der Wasserentnahmeentgelte an alle Einwohner Bayerns mit Steuernummer wieder ausschüttet. Solche Systeme kennen wir nicht nur schon von der Klimadividende sondern z.B. auch aus anderen Ländern vom „Alaska Permanent Fund“.